Vertretung und Beratung im Familienrecht

Obsorge - Kontaktrecht - Kindesunterhalt

 

Im Bereich des Ehe- und Familienrechts stehen wir Ihnen bei allen Problemen in Zusammenhang mit den ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften zur Seite.

 

Unterhaltsrecht

  • Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder
  • Verfahrensführung zur erstmaligen Unterhaltsfestsetzung
  • Abänderung von Unterhaltstiteln (Jugendamtsvereinbarung, gerichtliche Beschlüsse, Vergleiche)
  • Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell

 

Obsorgerecht

  • Obsorgeverfahren zur erstmaligen Regelung der Obsorge
  • Abänderung von Entscheidungen und Vereinbarungen zur Obsorge
  • gemeinsame und alleinige Obsorge


Kontaktrecht (Besuchsrecht)

  • Kontaktrechtsvereinbarungen
  • Verfahren zur Festlegung des Kontaktrechts
  • Kontaktrecht der Großeltern oder des/der früheren Lebensgefährten/in
  • Doppelresidenz (gleichteilige Betreuung)

Von erheblicher Bedeutung sind die mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Probleme, die in der Regel eine Beratung und Vertretung durch einen Spezialisten für Familienrecht erfordern.

Die damit zu lösenden Fragen können durch eine einvernehmliche Regelung zum Vorteil für alle Beteiligten gelöst oder in gerichtlichen Verfahren durch einen Richter entschieden werden. Unsere Beratung zielt zunächst darauf ab,  kostenintensive, langwierige und insbesondere für die gemeinsamen Kinder nachteilige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wenn es notwendig ist, werden wir Ihre Interessen jedoch mit allen gebotenen Mitteln gerichtlich durchsetzen.