Schutz vor Gewalt in der Familie
Wenn es in Ehen oder Lebensgemeinschaften zu Misshandlungen oder gewalttätigen Übergriffen des Partners/der Partnerin kommt, sieht das Gesetz Schutzmaßnahmen in Form von Einstweiligen Verfügungen vor, mit denen in kurzer Zeit eine Wegweisung und ein Betretungsverbot für den gewalttätigen Partner verhängt werden können.
Auch in Zeiten der Corona-Krise sind die Gerichte für solche Maßnahmen mit einem Notdienst erreichbar, selbst wenn der übrige Gerichtsbetrieb nahezu eingestellt wurde.
Alle Anträge auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung zum Schutz vor Gewalt können elektronisch bearbeitet und bei Gericht eingebracht werden. Diese werden in der Regel in wenigen Tagen entschieden.
Für eine entsprechende Rechtsberatung stehen wir Ihnen derzeit auch telefonisch unter 0316 84 84 48 zur Verfügung. Sie müssen daher nicht persönlich in unsere Kanzlei kommen, um Ihr Anliegen zu besprechen.
Wie verhalte ich mich, wenn mein Partner gewalttätig ist?
Bei akuter Gewalt muss die Polizei verständigt werden unter: 133 oder 112.
Ein Notruf ist auch per SMS an: 0800 133 133 möglich.
Benötigen Sie eine vorübergehende Wohnmöglichkeit, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle:
Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555 österreichweit
Männerberatung Steiermark: 0316 83 14 14 oder beratung@maennerberatung.at
Sie erreichen uns auch per E-Mail an: kanzlei@flick.at